Ab dem 20. Januar 2027 gilt die neue Maschinenverordnung. Die Checkliste zeigt dir, was du als Hersteller bis dahin klären solltest, mit Schwerpunkt auf der digitalen Betriebsanleitung.
Checkliste Maschinenverordnung 2027
Was drin ist
Digitale Betriebsanleitung
Was erlaubt ist, was auf der Maschine stehen muss und wann du Papier liefern musst.
Verfügbarkeit
Wie du sicherstellst, dass Anleitungen abrufbar, druckbar und speicherbar bleiben.
Zuständigkeiten
Wer im Unternehmen sich um welche Pflicht kümmert.
Weitere Neuerungen
Wesentliche Veränderung, Software als Sicherheitsbauteil und Konformitätserklärung.
Was sich für Hersteller ändert
Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 löst die Maschinenrichtlinie ab und gilt direkt, ohne nationale Umsetzung. Für den Service sind vor allem diese Punkte wichtig:
Digitale Betriebsanleitung
Du darfst die Betriebsanleitung digital bereitstellen. Auf der Maschine muss stehen, wie der Kunde darauf zugreift, zum Beispiel per QR-Code.
Papier auf Wunsch
Verlangt der Kunde beim Kauf eine gedruckte Fassung, musst du sie innerhalb eines Monats kostenlos liefern.
Dauerhaft abrufbar
Die Anleitung muss sich herunterladen, drucken und speichern lassen und über die Lebensdauer der Maschine verfügbar bleiben.
Wesentliche Veränderung
Wer eine Maschine wesentlich verändert, gilt als Hersteller. Das betrifft auch Umbauten und Nachrüstungen.
Software und Sicherheit
Auch Software kann ein Sicherheitsbauteil sein. Das hat Folgen für Updates im Feld.
Und wenn du es digital willst
Mit SIMPL stellst du Betriebsanleitungen und Dokumente pro Maschine bereit. Der QR-Code an der Anlage führt zur richtigen Version, im Kundenportal oder direkt an der Maschine.

