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Checkliste Maschinenverordnung 2027

Ab dem 20. Januar 2027 gilt die neue Maschinenverordnung. Die Checkliste zeigt dir, was du als Hersteller bis dahin klären solltest, mit Schwerpunkt auf der digitalen Betriebsanleitung.

Was drin ist

Digitale Betriebsanleitung

Was erlaubt ist, was auf der Maschine stehen muss und wann du Papier liefern musst.

Verfügbarkeit

Wie du sicherstellst, dass Anleitungen abrufbar, druckbar und speicherbar bleiben.

Zuständigkeiten

Wer im Unternehmen sich um welche Pflicht kümmert.

Weitere Neuerungen

Wesentliche Veränderung, Software als Sicherheitsbauteil und Konformitätserklärung.

Was sich für Hersteller ändert

Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 löst die Maschinenrichtlinie ab und gilt direkt, ohne nationale Umsetzung. Für den Service sind vor allem diese Punkte wichtig:

Digitale Betriebsanleitung

Du darfst die Betriebsanleitung digital bereitstellen. Auf der Maschine muss stehen, wie der Kunde darauf zugreift, zum Beispiel per QR-Code.

Papier auf Wunsch

Verlangt der Kunde beim Kauf eine gedruckte Fassung, musst du sie innerhalb eines Monats kostenlos liefern.

Dauerhaft abrufbar

Die Anleitung muss sich herunterladen, drucken und speichern lassen und über die Lebensdauer der Maschine verfügbar bleiben.

Wesentliche Veränderung

Wer eine Maschine wesentlich verändert, gilt als Hersteller. Das betrifft auch Umbauten und Nachrüstungen.

Software und Sicherheit

Auch Software kann ein Sicherheitsbauteil sein. Das hat Folgen für Updates im Feld.

Und wenn du es digital willst

Mit SIMPL stellst du Betriebsanleitungen und Dokumente pro Maschine bereit. Der QR-Code an der Anlage führt zur richtigen Version, im Kundenportal oder direkt an der Maschine.